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HeiENTEC | Das C-N-P-Verfahren in der modernen Abwasserbehandlung
Die EU hat die Kommunalabwasserrichtlinie (RL 2024/3019, „KARL“) grundlegend überarbeitet und zum 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Bis Ende Juli 2027 müssen alle Mitgliedsstaaten die neuen Vorgaben in nationales Recht überführen – mit spürbaren Folgen für Betreiber kommunaler Kläranlagen.
Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung des Geltungsbereichs: Künftig sind bereits Gemeinden ab 1.000 Einwohnerwerten verpflichtet, ihr häusliches Abwasser an eine Kanalisation mit zentraler Behandlung anzuschließen, statt wie bisher erst ab 2.000 Einwohnerwerten. Außerdem werden die Grenzwerte für Stickstoff und Phosphor deutlich verschärft, und es gelten Mindest-Eliminationsraten von häufig 80 Prozent und mehr.
Neu eingeführt wird eine zusätzliche, vierte Reinigungsstufe, die gezielt Mikroschadstoffe wie Medikamentenrückstände, Kosmetikinhaltsstoffe oder Industriechemikalien aus dem Abwasser entfernen soll. Große Kläranlagen ab 150.000 Einwohnerwerten sowie Anlagen zwischen 10.000 und 149.999 Einwohnerwerten in besonders sensiblen Gebieten müssen diese Stufe im Zeitraum 2033 bis 2045 schrittweise nachrüsten. Das Ziel: Im Durchschnitt mindestens 80 Prozent bestimmter organischer Mikroschadstoffe zu entfernen.
Finanziert wird die vierte Stufe nicht allein durch die Kommunen. Ein Kernstück der Richtlinie ist die erweiterte Herstellerverantwortung: Hersteller von Arzneimitteln und Körperpflegeprodukten sollen künftig mindestens 80 Prozent der Investitions- und Betriebskosten für die Mikroschadstoff-Elimination tragen. Damit setzt die EU ein deutliches Signal: Wer Stoffe in Umlauf bringt, die später aufwendig aus dem Wasser entfernt werden müssen, beteiligt sich an den Kosten.
Parallel dazu verfolgt die KARL ein klares Klimaziel. Der kommunale Abwassersektor soll bis 2045 schrittweise energieneutral werden, wobei alle Anlagen ab 10.000 Einwohnerwerten in die Bilanz einbezogen werden. Für viele Betreiber bedeutet das: Sie müssen ihre bestehenden Anlagen nicht nur für strengere N- und P-Grenzwerte ertüchtigen, sondern gleichzeitig Energieverbräuche senken und erneuerbare Erzeugungspotenziale – etwa über Klärgas – besser ausschöpfen.
Für Unternehmen wie HeiENTEC ist dieser Rahmen eine Bestätigung des eigenen Ansatzes: Eine stabile, biologisch optimierte Kläranlage mit sicherer Stickstoff- und Phosphorelimination bildet die Grundlage, auf der Betreiber zusätzliche Reinigungsstufen wirtschaftlich planen können. Verfahren, die den Sauerstoffbedarf senken, die Biologie stabilisieren und Ablaufwerte verbessern, helfen Kommunen doppelt – bei der Einhaltung künftiger Grenzwerte und bei der Vorbereitung auf Investitionen in die vierte Reinigungsstufe.